Definition Klasse C1: Leichte LKW mit über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B.
Einschluss der Klasse:
Keine.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre.
Alle Preise inkl. MwSt.