BKF SEMINARE (WEITERBILDUNGSMODULE)

Ab dem 1. Oktober 2006 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10. September 2009 (Besitzstand) erhalten haben, spätestens ab dem 10. September 2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen haben.Für die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor, dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind. Davon wählt der Kraftfahrer/die Kraftfahrerin fünf Weiterbildungseinheiten aus:

  • 1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • 2 Sozial-Vorschriften für den Güterverkehr und Anwendung der Vorschriften
  • 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
  • 4 Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften
  • 5 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Wie komme ich zu meinem Führerschein?

14 Unterrichtseinheiten in 5 verschiedenen Standorten stehen dir von Montag bis Donnerstag zur Verfügung. 

Für eine Top Vorbereitung ist also gesorgt. 

Gesetzlich vorgeschrieben sind besondere
Ausbildungsfahrten. Diese beinhalten Überland, Autobahn und je nach Fahrerlaubnisklasse auch
Nachtfahrstunden. Bevor die "Sonderfahrten" begonnen werden dürfen,
sollten ausreichend viele Übungsstunden absolviert werden.

WIR VERSPRECHEN: BEI UNS GIBT ES KEINE FAHRSTUNDE ZU VIEL.

Wir haben die Möglichkeit jeden Werktag ein Prüfungstermin für dich zu vereinbaren, so dass deine Ausbildung nicht unnötig in die Länge gezogen wird.

Der Betrag für die Theorie-prüfung wird für die Organisation und Verwaltung erhoben.

Der Betrag für die praktische Prüfung deckt die Kosten der Fahrschule für die Fahrlehrer:innen, Fahrzeuge, Versicherungen.

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