KLASSE L

Definition Klasse L: Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Voraussetzung: 

Mindestalter: 16 Jahre.

Vorbesitz erforderlich: 

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

Keine.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Wie komme ich zu meinem Führerschein?

14 Unterrichtseinheiten in 5 verschiedenen Standorten stehen dir von Montag bis Donnerstag zur Verfügung. 

Für eine Top Vorbereitung ist also gesorgt. 

Gesetzlich vorgeschrieben sind besondere
Ausbildungsfahrten. Diese beinhalten Überland, Autobahn und je nach Fahrerlaubnisklasse auch
Nachtfahrstunden. Bevor die "Sonderfahrten" begonnen werden dürfen,
sollten ausreichend viele Übungsstunden absolviert werden.

WIR VERSPRECHEN: BEI UNS GIBT ES KEINE FAHRSTUNDE ZU VIEL.

Wir haben die Möglichkeit jeden Werktag ein Prüfungstermin für dich zu vereinbaren, so dass deine Ausbildung nicht unnötig in die Länge gezogen wird.

Der Betrag für die Theorie-prüfung wird für die Organisation und Verwaltung erhoben.

Der Betrag für die praktische Prüfung deckt die Kosten der Fahrschule für die Fahrlehrer:innen, Fahrzeuge, Versicherungen.

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