KLASSE T

Definition Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h.

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

AM & L.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff

Wie komme ich zu meinem Führerschein?

14 Unterrichtseinheiten in 5 verschiedenen Standorten stehen dir von Montag bis Donnerstag zur Verfügung. 

Für eine Top Vorbereitung ist also gesorgt. 

Gesetzlich vorgeschrieben sind besondere
Ausbildungsfahrten. Diese beinhalten Überland, Autobahn und je nach Fahrerlaubnisklasse auch
Nachtfahrstunden. Bevor die "Sonderfahrten" begonnen werden dürfen,
sollten ausreichend viele Übungsstunden absolviert werden.

WIR VERSPRECHEN: BEI UNS GIBT ES KEINE FAHRSTUNDE ZU VIEL.

Wir haben die Möglichkeit jeden Werktag ein Prüfungstermin für dich zu vereinbaren, so dass deine Ausbildung nicht unnötig in die Länge gezogen wird.

Der Betrag für die Theorie-prüfung wird für die Organisation und Verwaltung erhoben.

Der Betrag für die praktische Prüfung deckt die Kosten der Fahrschule für die Fahrlehrer:innen, Fahrzeuge, Versicherungen.

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