Klasse C (Vorbesitz Klasse C1)
Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung. Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse C1 erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Beinhaltet:
6x Grundunterricht, 4x Klassenspezifischer Unterricht Klasse C. Gesamt: 10 Unterrichts-Einheiten.
- Grundbetrag: 490,-€
- Lehrmaterial: 79,-€
- 1Std. Abfahrtskontskontrollkarte (á 100,-€): 100,-€
- 1Std. Unterweisung (á 100,-€): 100,-€
- 2Std. Übungsfahrten (á 45Min., 95,-€): 190,-€
-
4Std. Sonderfahrten (á 45Min., 95,-€): 380,-€
(3x ÜL, 1x AB) -
Theoretische Prüfung: 99,-€
- Praktische Prüfung: 249,-€
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre
Bitte vergiss nicht, dass induviduell mehr Fahrstunden nötig sein können, um die Prüfungsreife zu erreichen und externe Kosten auf Dich zukommen. Z.B.:
Erste Hilfe Kurs 55,-€; Ärztliches- & Augenärztliches-Gutachten ca. 70,-€; Passbild 10,-€; Rathausverwaltungsgebühren 43,90,-€; Fahrerkarte 44,-€; TÜV-Gebühren: Theorie Prüfgebühren: 24,99,-€; Praktische Prüfung 195,76,-€