Klasse B96
Definition Klasse B96: Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.
Mindestens 7-stündige Fahrschulung (als Tagesschulung möglich)
2,5h Theorie
3,5h praktischer Übungsstoff
Eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr
Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt
Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig
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