Klasse B96

Definition Klasse B96: Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Voraussetzung:

 Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B erforderlich. 

Mindestens 7-stündige Fahrschulung (als Tagesschulung möglich)

2,5h Theorie

3,5h praktischer Übungsstoff

Eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr


Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt

Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig

 
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