Klasse B196

Bei der Fahrerlaubnisklasse B196 darfst du Motorräder bis 125ccm (Klasse A1) bewegen. Zwar musst Du für diese Fahrschulung 25 Jahre alt sein und Deinen Klasse B Führerschein bereits über 5 Jahre haben, dafür kannst Du aber auf eine theoretische- und praktische Prüfung verzichten. Nach ein paar Fahrstunden kannst Du Dir die Schlüsselzahl in Deinen Führerschein eintragen lassen und dann heißt es nur noch: Gute Fahrt!

Definition A1
: Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Voraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Führerschein der Klasse B über 5 Jahre

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