Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) der Fahrschule Europa GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: November 2024

Für das Vertragsverhältnis zwischen einem Nutzer, der eine Fahrschulausbildung bucht (im Folgenden: „Fahrschüler“), und der Fahrschule gelten die nachfolgenden Regelungen:
I. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der kostenlosen Informationen und Lernmaterialien.

1. Die Fahrschule Europa GmbH, Engelswiese 7, 44536 Lünen (im Folgenden: der Portalbetreiber), bietet über den Internetauftritt www.fahrschule-europa.de (im Folgenden: das Online-Portal) gegen Entgeld sowie unentgeltlich umfangreiche Informationen und Lernmaterialien zum Erwerb des Führerscheins (im Folgenden: das Online-Angebot) an. Mit der Nutzung des Angebots erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden unter Ziff. I. 2. bis 5. aufgeführten Bedingungen einverstanden.

2. Der Portalbetreiber behält sich vor, das kostenlose Online-Angebot jederzeit – auch ohne vorherige Ankündigung -einzuschränken oder ggf. ganz einzustellen.

3. Der Portalbetreiber ist bemüht, sämtliche Inhalte des Online-Angebots auf aktuellem Stand zu halten. Er kann jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden in dem Fall übernehmen, dass nicht mehr aktuelle Inhalte auf dem Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Portalbetreiber ist bemüht, möglichst jederzeit den Zugang zu dem Online-Angebot zu ermöglichen. Er kann jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden des Nutzers in dem Fall übernehmen, dass aus Gründen der Wartung oder aufgrund technischer Probleme der Zugang zu dem Online-Portal kurz- oder längerfristig nicht möglich ist.

5. Der Portalbetreiber ist Inhaber aller Rechte an den auf dem Online-Portal eingestellten Inhalten, mit Ausnahme der amtlichen Fragenkataloge. Ein Herunterladen und Weiterverbreiten der Inhalte ist dem Nutzer nicht gestattet.

II. Allgemeine Bedingungen für die Fahrschulausbildung

1. Anbieter der Fahrschulausbildung

1.1 An der Fahrschulausbildung interessierte Personen (im Folgenden: Fahrschüler) haben die Möglichkeit, mit dem jeweils örtlich zuständigen Unternehmen der Fahrschule Europa GmbH einen Ausbildungsvertrag zu schließen. Geschieht der Vertragsschluss online, wird dem Fahrschüler das jeweils örtlich zuständige Unternehmen mit sämtlichen Adress- und Kontaktdaten im Rahmen des Anmeldevorgangs benannt.

1.2 Die Fahrschule Europa GmbH erbringt sämtliche Ausbildungsleistungen gegenüber Fahrschülern ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und dieser vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Fahrschulausbildung.

2. Online-Zugang und Registrierung des Fahrschülers

2.1 Um die Fahrschulausbildung bei Fahrschule Europa GmbH wahrnehmen zu können, benötigt der Fahrschüler einen Internetzugang inkl. Breitbandanschluss sowie einen aktuellen Internetbrowser. Zur Nutzung der Verwaltungs- und Lernsoftware wird ein Android- oder iOS-Mobiltelefon benötigt.

2.2 Im Rahmen der Registrierung sind vom Fahrschülerneben seinem Namen, Geschlecht und den Adressdaten eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer, das Geburtsdatum und ein Passwort anzugeben.

2.3 Im Rahmen der Online-Registrierung bzw. Online-Käufe hat der Fahrschüler auch Angaben zu der von ihm gewünschten Zahlungsart (z. B. PayPal, Sofortüberweisung, Bankeinzug, Kreditkarte, barzahlen.de oder Rechnung) sowie die für die Zahlungsabwicklung relevanten Daten (z. B. Kreditkarten-Nr.) zu machen. Mit der Angabe der entsprechenden Daten versichert der Fahrschüler, dass er zur Nutzung der betreffenden Zahlungsmittel berechtigt ist. Die Fahrschule Europa GmbH gestattet PRINZIPIELL UND OHNE AUSNAHME keine Zahlung mit Bargeld beim Fahrerlehrer.

2.4 Sollte der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht volljährig sein, so wird er zur Angabe der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und von deren E-Mail-Adresse und/oder Mobilfunknummer aufgefordert.

2.5 Der Fahrschüler ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Fahrschüler wird Fahrschule Europa GmbH unverzüglich informieren, falls er den Verdacht einer unbefugten Nutzung seines Accounts oder Passwortes hat.

2.6 Der Fahrschüler ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Fahrschule Europa GmbH oder in ihrem Auftrag der Portalbetreiber ist jederzeit berechtigt, die Vorlage amtlicher Dokumente zu verlangen, um die Identität von Fahrschülern zu überprüfen. Eine Registrierung unter Angabe falscher Daten führt zum Ausschluss des Fahrschülers von der Ausbildung und kann, neben Schadensersatzforderungen von Fahrschule Europa GmbH, auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Fahrschülers führen. Gleiches gilt im Falle der Nutzung des Accounts eines anderen Fahrschülers bei Fahrschule Europa GmbH.

2.7 Die persönliche Anmeldung vor Ort, oder die Registrierung im Online-Portal ist die Voraussetzung für einen Vertragsschluss. Alleine aufgrund der Anmeldung/Registrierung entsteht weder eine Verpflichtung des Fahrschülers, Ausbildungsleistungen abzurufen, noch eine Verpflichtung von Fahrschule Europa GmbH, Ausbildungsleistungen zu erbringen.

3. Leistungen von Fahrschule Europa GmbH, Zurückbehaltung von Leistungen

3.1 Die von Fahrschule Europa GmbH geleistete Ausbildung umfasst den gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht. Abhängig von der Ausbildungsklasse und dem Vorbesitz kann unterschiedlicher theoretischer und praktischer Unterricht notwendig sein. Fahrschule Europa GmbH teilt dem Schüler zum Beginn der Anmeldung mit, welche Ausbildungsteile für die von ihm gewünschte Ausbildung notwendig sind.

Auf Wunsch kann der Fahrschüler auch weitere Leistungen wie Erste-Hilfe-Ausbildung, Fahrsimulator, Sehtest, Anfertigung von Passbildern buchen. Um eine effiziente und hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, ist die Abnahme des Lernsystems verpflichtend, soweit die gewählte Ausbildung eine Theorieprüfung notwendig macht. Die angebotenen weiteren Leistungen und Ausbildungen variieren ja nach Standort und werden nicht an allen Standorten vollumfänglich angeboten. Die TÜV/DEKRA-Prüfungsgebühren werden dem Fahrschüler ohne Aufschlag weiterberechnet.

3.2 Sollten die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Mindestausbildungsstunden nicht ausreichend sein, hat der Fahrschüler die Möglichkeit, zusätzliche Ausbildungsstunden zu buchen.

3.3 Fahrschule Europa GmbH ist zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen berechtigt, sofern fällige Forderungen nicht beglichen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, u. a. auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

4. Vertragsschluss / Buchen von Leistungen

4.1 Ein Vertrag, über die gesetzlich geforderten Mindestleistungen der gewünschten Führerscheinausbildung und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Leistungen) (im Folgenden: „Ausbildungsvertrag“), kommt zwischen dem Fahrschüler und Fahrschule Europa GmbH dadurch zustande, dass der Fahrschüler den auf dem Online-Portal vorgegebenen Buchungsprozess durchläuft, durch das Klicken auf die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche eine verbindliche Bestellung abgibt und dass Fahrschule Europa GmbH diese Bestellung annimmt. Der Fahrschüler ist an sein Angebot gebunden, bis Fahrschule Europa GmbH eine Annahmeentscheidung getroffen hat, längstens jedoch für die Dauer von einer Woche. Nimmt Fahrschule Europa GmbH die Bestellung an, so erhält der Fahrschüler auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse eine entsprechende Bestätigung von Fahrschule Europa GmbH. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Fahrschüler noch weitere Ausbildungsstunden bucht.

4.2 Ist der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Bestellung minderjährig, so erhalten zusätzlich die Erziehungsberechtigten (siehe oben Ziff. 2.4) eine Aufforderung, den Ausbildungsvertrag zu genehmigen. Außerdem werden sie aufgefordert durch eine Erklärung zu bestätigen, dass sie zusätzlich zum Fahrschüler für die Vergütung und die Kosten aus dem Ausbildungsvertrag und möglichen weiteren Buchungen bis zu einem angegebenen Höchstbetrag die Haftung übernehmen. Die Haftungsübernahme ist Voraussetzung für eine Annahme der Bestellung durch Fahrschule Europa GmbH.

5. Abrufen vertraglich vereinbarter Dienstleistungen

5.1 Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Fahrschüler verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen; Fahrschule Europa GmbH wird verpflichtet, die Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

5.2 Es obliegt dem Fahrschüler, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entsprechend in Anspruch zu nehmen, z. B. an den angebotenen theoretischen Theoriestunden teilzunehmen, oder praktische Fahrstunden zu vereinbaren.

5.3 Der Fahrschüler soll alle Dienstleistungen, die bis zum Abschluss der Ausbildung gesetzlich gefordert und erforderlich sind (Mindestausbildungsstunden und ggf. weitere erforderliche Ausbildungsstunden), innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags abrufen und absolvieren. Werden im Ausbildungsvertrag enthaltene Dienstleistungen innerhalb von 24 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Fahrschüler nicht abgerufen, wird Fahrschule Europa GmbH von der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen frei, es sei denn, der Fahrschüler war aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände daran gehindert, die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

6. Vergütung von Fahrschule Europa GmbH, Fälligkeit und Zahlung

6.1 Die Höhe der Vergütung von Fahrschule Europa GmbH richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags gültigen und gegenüber dem Fahrschüler über das Online-Portal bzw. der in den Filialen bekannt gemachten Preisliste. Abweichend davon werden Dienstleistungen, die vom Fahrschüler später als 6 Monate ab Abschluss des Ausbildungsvertrags abgerufen werden, auf Grundlage der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültigen und über das Online-Portal bekannt gemachten Preisliste abgerechnet. Alle angegebenen Vergütungen verstehen sich „brutto“, d. h. einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Wechselt der Schüler im Rahmen einer Übernahme zur Fahrschule Europa GmbH, so gelten vorbehaltlich einer individuellen Regelung, die Preise der ehemaligen Fahrschule für bis zu 12 Monate nach dem dortigen Vertragsschluss auch noch bei der Fahrschule Europa GmbH, mindestens aber 3 Monate nach Übernahmestichtag der Fahrschule. Dies gilt nicht für individuelle Fachschulwechsel von einer Fahrschule ohne vertragliche Verbindung zur Fahrschule Europa GmbH.

6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags werden die jeweils gebuchten Leistungen zur Zahlung fällig. Die Führerscheinausbildung der Klassen A oder B ist jeweils auf einen typischen Ausbildungszeitraum von ca. 6 Monaten ausgelegt. Der Schüler hat entsprechend mitzuwirken, dass diese Frist nicht überschritten wird. Der Ausbildungsvertrag wird auf einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er vom Fahrschüler nicht mit einer Frist von 7 Tagen vor Vertragsverlängerung gekündigt wird. Mit der Vertragsverlängerung fällt der Grundbetrag und soweit eine ggf. notwendige Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde, die Lizenzgebühr für das Lernsystem erneut an. Beendet der Schüler innerhalb von 3 Monaten nach der automatischen Vertragsverlängerung erfolgreich seine Ausbildung mit einer bestandenen Führerscheinprüfung bei der Fahrschule Europa GmbH, so wird ihm der Grundbetrag erlassen und mit einem ggf. vorhandenen weiteren Guthaben auf dem Fahrschulkonto ausgezahlt.

6.3 Die Vergütung für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen ist vor Abruf der Dienstleistung zur Zahlung fällig. Fahrschule Europa GmbH kann die Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zum Ende eines jeden Monats, abrechnen. Werden die Dienstleistungen nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Fahrschüler abgerufen, wird die hierfür geschuldete Vergütung ungeachtet dessen zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, wenn eine der Voraussetzungen von Ziff. II. 11.2 vorliegt.

6.4 Erklärt der Fahrschüler, dass er die Ausbildung nicht mehr bei Fahrschule Europa GmbH fortsetzen werde, ohne dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Fahrschüler i.S.d. Ziff. II. 11.2 vorliegt, so wird in jedem Falle der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Darüber hinaus werden für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, die noch nicht erbracht wurden, die Entgelte in Höhe von 50 % zur Zahlung fällig. Gewährte Rabatte werden nur gewährt, wenn die Ausbildung bei der Fahrschule Europa GmbH erfolgreich abgeschlossen wird. Dies gilt entsprechend, wenn Fahrschule Europa GmbH den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund i.S.d. Ziff. II. 11.3 außerordentlich kündigt. Dem Fahrschüler steht es frei nachzuweisen, dass Fahrschule Europa GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Die Zahlung der Vergütung kann durch die verschiedenen von Fahrschule Europa GmbH angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Fahrschule Europa GmbH behält sich vor, in einzelnen Fällen zur Absicherung des Kreditrisikos bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Fahrschule Europa GmbH beauftragt und bevollmächtigt Inkasso-Unternehmen, fällige Forderungen und das Abrechnungsmanagement durchzuführen.

6.6 Fahrschule Europa GmbH richtet für jeden angemeldeten Fahrschüler ein internes Abrechnungskonto ein, welches fällige Forderungen ausweist. Der Fahrschüler hat die Möglichkeit, schon vor der Buchung von Dienstleistungen Einzahlungen auf dieses Konto vorzunehmen. Zahlungen Dritter auf das Verrechnungskonto des Fahrschülers gelten als Zahlungen des Fahrschülers. Der Fahrschüler stellt Fahrschule Europa GmbH von jeglichen Rückforderungsansprüchen des Dritten frei.

Fällige Forderungen von Fahrschule Europa GmbH werden mit dem Guthaben auf dem Abrechnungskonto verrechnet. Ein Guthaben auf dem Abrechnungskonto wird dem Fahrschüler nach Verrechnung möglicherweise noch fälliger Forderungen nach Ziff. 6.4 ausgezahlt
  • wenn die Ausbildung durch Bestehen der Prüfung abgeschlossen ist,
  • wenn der Fahrschüler erklärt, dass er die Ausbildung nicht bei Fahrschule Europa GmbH fortsetzen möchte, oder
  • wenn Fahrschule Europa GmbH dem Fahrschüler gemäß Ziff. 5.3 mitteilt, dass weitere Leistungen nicht mehr erbracht werden.

6.7 Soweit Fahrschule Europa GmbH Fahrschülern das Recht einräumt, die Vergütung in Raten zu zahlen, richten sich Fälligkeit und Ratenzahlung nach den speziellen Regelungen des Angebots. Ergänzend gilt folgendes:
  • Die Ratenzahlungsvereinbarung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 36 Monaten.
  • Fahrschule Europa GmbH ist berechtigt, den gesamten offenen Betrag – sofern die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen - fällig zu stellen, wenn der Fahrschüler mit 2 Raten ganz oder teilweise im Verzug ist und Fahrschule Europa GmbH dem Fahrschüler erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass Fahrschule Europa GmbH bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangt.

6.8 Der Fahrschüler hat die Möglichkeit, jederzeit den Stand des internen Abrechnungskontos über die Buchhaltung der Fahrschule Europa GmbH zu erfragen. Der Fahrschüler ist verpflichtet, den Kontostand in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Weist das Abrechnungskonto einen Saldo zu Lasten des Fahrschülers aus, so wird Fahrschule Europa GmbH den Fahrschüler hierüber mittels E-Mail und App-Benachrichtigung informieren. Wird der negative Kontostand nicht binnen einer Woche abgebaut, wird Fahrschule Europa GmbH den Fahrschüler wöchentlich mahnen und dabei mitteilen, dass der Ausbildungsvertrag außerordentlich gekündigt werden kann, wenn 6 Wochen ein negativer Saldo besteht und kein Ausgleich erfolgt. Weist nach Ablauf dieser letzten Frist das Abrechnungskonto immer noch ein Negativsaldo aus, so ist Fahrschule Europa GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsvertrags berechtigt. Für jede Mahnung berechnet die Fahrschule Europa GmbH eine Mahngebühr von 7,50 Euro.

7. Gutscheine

7.1 Über das Online-Portal können Gutscheine erworben werden, die vom Gutscheininhaber bei der Buchung von Dienstleistungen von Fahrschule Europa GmbH auf dem Online-Portal verwendet werden können. Der Gutschein wird dem Besteller, zusammen mit einem Code, nach Zahlungseingang bei Fahrschule Europa GmbH zugesandt.

7.2 Der Gutschein ist an Dritte übertragbar, d. h. er kann z. B. verschenkt werden. In diesem Falle verpflichtet sich der Besteller, den Gutscheincode ausschließlich dem Empfänger des Gutscheins mitzuteilen und diesen Code nicht selbst nochmals zu verwenden oder an sonstige Dritte weiterzugeben.

7.3 Der durch den Gutschein verkörperte Wert wird dem Verrechnungskonto des Empfängers bei Fahrschule Europa GmbH gutgeschrieben. Ein Umtausch in Geld ist ausgeschlossen.

7.4 Der Anspruch auf Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Empfängers verjährt am Ende des dritten Jahres ab dem Zeitpunkt, als der Gutschein dem Besteller übersandt wurde.

8. Vereinbarte Termine, Absagen, Ausfallentschädigungen

8.1 Fahrschule Europa GmbH (durch den Fahrlehrer) und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule oder an einem der vom Fahrschüler buchbaren Abholpunkte. Wird auf Wunsch des Fahrschülers von diesem Ort abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

8.2 Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen und ist vom Fahrschüler zu zahlen.

8.3 Kann der Fahrschüler einen vereinbarten Termin (z. B. Fahrstunde, Fahrsimulator, Erste Hilfe, Prüfungstermin, ASF/FES Kurse etc.) nicht wahrnehmen, so hat er Fahrschule Europa GmbH unverzüglich zu verständigen.
Geschieht dies wenigstens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist Fahrschule Europa GmbH berechtigt, für abgesagte eigene Dienstleistungen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu berechnen.
Geschieht die Absage nicht wenigstens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist die Fahrschule Europa GmbH berechtigt, für abgesagte Fahrstunden eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % der dafür geschuldeten Vergütung zu verlangen, für abgesagte andere Leistungen, wie ASF/FES, Fahrsimulationstrainingseinheiten oder Erste-Hilfe-Trainingseinheiten in Höhe von 100 % der darauf entfallendenVergütung.
Dem Fahrschüler bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass Fahrschule Europa GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat Fahrschule Europa GmbH für den Fahrschüler Kosten verauslagt (z. B. Prüfungsgebüh ren), und können die Kosten nicht mehr zurückgefordert werden, so hat der Fahrschüler Fahrschule Europa GmbH diese Kosten zu erstatten.

8.4 Fahrschule Europa GmbH wird den Fahrschüler vom Fahrunterricht ausschließen,
  • wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, oder
  • wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.
In diesem Falle hat der Fahrschüler die Vergütung für die betreffende Fahrstunde in vollem Umfang zu zahlen. Auch hier bleibt dem Fahrschüler der Nachweis unbenommen, dass Fahrschule Europa GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Ausbildungsgeräte und Fahrzeuge

9.1 Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

9.2 Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient, oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

10. Abschluss der Ausbildung und Anmeldung zur Prüfung

10.1 Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass nach den gesetzlichen Regelungen (§ 6 FahrschAusbO) der Fahrlehrer die theoretische und die praktische Ausbildung erst dann abschließen darf, wenn der Fahrschüler den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die gesetzlichen Ausbildungsziele erreicht sind. Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung.

10.2 Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet, soweit diese nicht zurückerlangt werden können.

11. Beendigung des Ausbildungsvertrags

11.1 Der Ausbildungsvertrag endet ohne weiteres, wenn der Fahrschüler die Führerscheinprüfung bestanden hat. Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrags ist ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

11.2 Der Fahrschüler ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen und vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht abzurufen sowie – sofern diese schon gezahlt wurden – die hierauf entfallende Vergütung von Fahrschule Europa GmbH zurück zu verlangen,
a) wenn er aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht in der Lage ist, die Fahrschulausbildung fortzusetzen, oder
b) wenn Fahrschule Europa GmbH dem Fahrschüler Veranlassung im Sinne eines wichtigen Grundes für eine außerordenliche Kündigung gegeben hat, die Fahrschulausbildung nicht bei Fahrschule Europa GmbH fortzusetzen, oder
c) wenn sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrags herausstellt, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt.
Die Voraussetzungen von a) liegen im Falle eines Umzugs vor, wenn der Fahrschüler seinen Wohnsitz an einem Ort verlegt, der mehr als 10 km (Wegstrecke) von einem Standort entfernt liegt, an welchem Fahrschule Europa GmbH die Fahrschulausbildung anbietet. Im Falle von c) ist auch Fahrschule Europa GmbH berechtigt, bereits vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht mehr zu erbringen.

11.3 Fahrschule Europa GmbH ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier (4) Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt, oder er diese um mehr als drei (3) Monate ohne triftigen Grund unterbricht, oder
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, oder
c) wiederholt gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

Fahrschule Europa GmbH hat den Fahrschüler hierüber in Textform zu unterrichten.

12. Verfügbarkeit von App und Zugang zum Online-Portal

Fahrschule Europa GmbH ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren, eine umfassende Verfügbarkeit des Online-Portals anzubieten. Fahrschule Europa GmbH übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von Fahrschule Europa GmbH zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform bzw. der Funktionalität der App führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z. B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

13. Datenschutz

13.1 Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Fahrschülers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts, der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen hierzu enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Fahrschule Europa GmbH unter www.fahrschule-europa.de/datenschutz.

13.2 Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Fahrschule Europa GmbH seine Daten für marketingspezifischen Zwecken verwendet.

14. Haftung

14.1 Die Haftung von Fahrschule Europa GmbH für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

14.2 Darüber hinaus haftet Fahrschule Europa GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.

14.3 Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Fahrschule Europa GmbH.

14.4 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens der Fahrschule Europa GmbH.

15. Änderung dieser AGB und Schlussbestimmungen

15.1 Fahrschule Europa GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Registrierten Fahrschülern werden künftige Änderungen dieser AGB spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geänderten AGB per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Fahrschüler nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Hierauf wird Fahrschule Europa GmbH in der Bekanntmachung gesondert hinweisen.

15.2 Auf die vertragliche Beziehung zwischen Fahrschule Europa GmbH und dem Fahrschüler findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Fahrschule Europa GmbH und dem Fahrschüler ist Deutsch.