
ADR-Fortbildungskurs
Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie durch einen Auffrischungs-Kurs verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Wichtiger Hinweis:
Ist die ADR-Bescheinigung abgelaufen, muss der Grundkurs einschließlich Prüfung wiederholt werden. Melden Sie sich daher unbedingt vor Ablauf des letzten Jahres Ihrer Bescheinigung zur Fortbildungsschulung an.
Dauer:
1,5 Tage mit 12 Unterrichts-Einheiten, inkl. Lehrmittel & Prüfungsgebühr
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Mit Kurs aufs ZielWaltroper Straße 2
44536 Lünen
Tel.: 0231 532 243 34
Wahtsapp: 0178 220 59 50
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 12:00 - 18:00
Sa. & So.: Geschlossen
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Weil es auch drauf ankommt, wie man zum Ziel kommt.
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