Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie durch einen Auffrischungs-Kurs verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Wichtiger Hinweis:
Ist die ADR-Bescheinigung abgelaufen, muss der Grundkurs einschließlich Prüfung wiederholt werden. Melden Sie sich daher unbedingt vor Ablauf des letzten Jahres Ihrer Bescheinigung zur Fortbildungsschulung an.
Dauer:
1,5 Tage mit 12 Unterrichts-Einheiten, inkl. Lehrmittel & Prüfungsgebühr