Führerschein Klasse A

Definition Klasse A: Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.

Vorausgesetztes Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • 24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes

Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:
AM, A1 & A2.

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Ersterwerb: 
12x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B): 
6x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

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