Definition Klasse A2: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.
Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz erforderlich: Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse: A1 & AM
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B): 6x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.