Klasse A2

Definition Klasse A2: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg. 

Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:
A1 & AM

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B): 
6x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

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