Führerschein Klasse C (Vorbesitz Klasse B)

Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung. Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.

Einschluss der Klasse:
C1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Beinhaltet: 
6x Grundunterricht, 10x Klassenspezifischer Unterricht Klasse C & 4x Klasse CE. Gesamt: 16 Unterrichts-Einheiten

  • Grundbetrag: 490,-€
  • Lehrmaterial: 79,-€
  • 1Std. Abfahrtskontskontrollkarte (á 100,-€): 100,-€
  • 1Std. Unterweisung (á 100,-€): 100,-€
  • 2Std. Übungsfahrten (á 45Min., 95,-€):190,-€
  • 10Std. Sonderfahrten(á 45Min., 95,-€): 950,-€
    (5x ÜL, 2x AB, 3xNF)
  • Theoretische Prüfung: 99,-€
  • Praktische Prüfung: 199,-€

Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre

* Bitte beachten Sie, dass die oben angegebenen Übungsstunden durchschnittlich sind. Sollte der/die Bewerber(-in) mehr Übungsstunden benötigen, oder sich die Anzahl der Prüfungen erhöhen, so ändert sich die Gesamtsumme dementsprechend.

 

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