Führerschein Klasse C (Vorbesitz Klasse B)
Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung. Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.
Einschluss der Klasse:
C1
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Beinhaltet:
6x Grundunterricht, 10x Klassenspezifischer Unterricht Klasse C & 4x Klasse CE. Gesamt: 16 Unterrichts-Einheiten
- Grundbetrag: 490,-€
- Lehrmaterial: 79,-€
- 1Std. Abfahrtskontskontrollkarte (á 100,-€): 100,-€
- 1Std. Unterweisung (á 100,-€): 100,-€
- 2Std. Übungsfahrten (á 45Min., 95,-€):190,-€
-
10Std. Sonderfahrten(á 45Min., 95,-€): 950,-€
(5x ÜL, 2x AB, 3xNF) -
Theoretische Prüfung: 99,-€
- Praktische Prüfung: 199,-€
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre
* Bitte beachten Sie, dass die oben angegebenen Übungsstunden durchschnittlich sind. Sollte der/die Bewerber(-in) mehr Übungsstunden benötigen, oder sich die Anzahl der Prüfungen erhöhen, so ändert sich die Gesamtsumme dementsprechend.