Führerschein Klasse D

Definition Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personebeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

Einschluss der Klasse:
D1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Erweiterung: 
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 18x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz C1 = 12x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz C = 8x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D1 = 8x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D: 
12x Grundstoff (bei Vorbesitz 6x) und zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18x für Klasse D.

Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.

 

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