Führerschein Klasse D
Definition Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personebeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Einschluss der Klasse:
D1
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 18x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 12x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C = 8x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 8x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
12x Grundstoff (bei Vorbesitz 6x) und zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18x für Klasse D.
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.