Klasse L

Definition Klasse L: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Beinhaltet: 
12x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff (ohne Vorbesitz).
6x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff (mit Vorbesitz einer Fahrerlaubnis).

  • Grundbetrag: 345,-€
  • Lehrmaterial: 79,-€
  • Vorstellungs zur Theorie-Prüfung: 99,-€

Vorausgesetztes Mindestalter:
16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h.

Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Klasse L
 
345,00 €

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