Klasse L
Definition Klasse L: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Beinhaltet:
12x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff (ohne Vorbesitz).
6x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff (mit Vorbesitz einer Fahrerlaubnis).
- Grundbetrag: 345,-€
- Lehrmaterial: 79,-€
- Vorstellungs zur Theorie-Prüfung: 99,-€
Vorausgesetztes Mindestalter:
16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h.
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.