Führerschein Klasse T
Definition Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Voraussetzung:Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h.
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
AM & L
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Ersterwerb:
12x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S):
6x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.